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   OLG Dresden, 23.11.1998 - 20 WF 519/98   

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OLG Dresden, 23.11.1998 - 20 WF 519/98 (https://dejure.org/1998,5546)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.11.1998 - 20 WF 519/98 (https://dejure.org/1998,5546)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. November 1998 - 20 WF 519/98 (https://dejure.org/1998,5546)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 601
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 10.03.2005 - XII ZB 20/04

    Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Scheidungsfolgesachen

    Dabei wird allerdings teilweise angenommen, von der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe seien nur die Mehrkosten auszunehmen, die sich bei vergleichender Gegenüberstellung isolierter Rechtsverfolgung zur Geltendmachung im Verbundverfahren ergäben, wobei wiederum unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob diese Einschränkung schon im Bewilligungsbeschluß zum Ausdruck kommen muß oder erst im Rahmen des Festsetzungsverfahrens Abzüge vorzunehmen sind (OLG Dresden FamRZ 1999, 601, 602; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 635, 636; OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 1167; OLG-Report 1997, 187; OLG Karlsruhe - 18. Zivilsenat - FamRZ 2004, 1880, 1881; OLG Köln - 14. Zivilsenat - NJW-FER 2000, 189; FamRZ 2003, 237; OLG Rostock FamRZ 1999, 597, 598; Musielak/Fischer ZPO 3. Aufl. § 114 Rdn. 36; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 26. Aufl. § 114 Rdn. 8 a; Schwab/Maurer/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl. Kap. I Rdn. 170 f.).
  • BGH, 10.03.2005 - XII ZB 19/04

    Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Scheidungsfolgesachen; Materielle

    Dabei wird allerdings teilweise angenommen, von der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe seien nur die Mehrkosten auszunehmen, die sich bei vergleichender Gegenüberstellung isolierter Rechtsverfolgung zur Geltendmachung im Verbundverfahren ergäben, wobei wiederum unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob diese Einschränkung schon im Bewilligungsbeschluß zum Ausdruck kommen muß oder erst im Rahmen des Festsetzungsverfahrens Abzüge vorzunehmen sind (OLG Dresden FamRZ 1999, 601, 602; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 635, 636; OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 1167; OLG-Report 1997, 187; OLG Karlsruhe - 18. Zivilsenat - FamRZ 2004, 1880, 1881; OLG Köln - 14. Zivilsenat - NJW-FER 2000, 189; FamRZ 2003, 237; OLG Rostock FamRZ 1999, 597, 598; Musielak/Fischer ZPO 3. Aufl. § 114 Rdn. 36; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 26. Aufl. § 114 Rdn. 8 a; Schwab/Maurer/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl. Kap. I Rdn. 170 f.).
  • OLG Dresden, 06.07.2000 - 20 WF 318/00

    Zur Frage des Bestehens eines Scheidungsverbunds und der Mutwilligkeit der

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  • OLG Schleswig, 06.10.2003 - 8 WF 179/03

    Prozesskostenhilfe für die nachträgliche Geltendmachung von familienrechtlichen

    In der Rechtsprechung wird zwar überwiegend angenommen, dass Prozesskostenhilfe für eine Klage nach Rechtskraft der Scheidung, die auch während des Scheidungsprozesses als Folgesache hätte geltend gemacht werden können, wegen unnütz teurer und deshalb mutwilliger Prozessführung verweigert werden müsse (so OLG Brandenburg FamRZ 2001, 1083; OLG Dresden FamRZ 1999, 601; OLG Köln FamRZ 2000, 1021; OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 1217).
  • OLG Brandenburg, 23.11.2000 - 9 WF 152/00

    Keine Prozesskostenhilfe für nachehelichen Unterhalt außerhalb des

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  • OLG Brandenburg, 25.07.2002 - 9 WF 92/02

    Keine Prozesskostenhilfe bei mutwilliger Klageerhebung

    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, Prozesskostenhilfe sei in Höhe der Gebühren zu bewilligen, die entstanden wären, wenn der Anspruch auf dem kostengünstigeren Weg verfolgt worden wäre (OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 756; OLG Dresden, FamRZ 1999, 601, 602; OLG Rostock, FamRZ 1999, 595), ist dem nicht zu folgen.
  • OLG Zweibrücken, 18.12.2002 - 5 WF 89/02

    Prozesskostenhilfe, Mutwille, Scheidungsverbundverfahren, Folgesache, isolierte

    Soweit in der Rechtsprechung - wie auch früher zeitweilig durch den Senat - die Auffassung vertreten worden ist und noch vertreten wird, Prozesskostenhilfe sei in Höhe der Gebühren zu bewilligen, die entstanden wären, wenn der Anspruch auf dem kostengünstigeren Weg verfolgt worden wäre (vgl. Senat, FamRZ 2000, 756; OLG Dresden FamRZ 1999, 601; OLG Rostock, FamRZ 1999, 597), ist dem aus heutiger Sicht nicht mehr zu folgen und hält der Senat an seiner zwischenzeitlich vertretenen Rechtsprechung nicht fest.
  • OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 9 WF 92/02

    Geltendmachung von Folgesachen außerhalb des Scheidungsverbundes

    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, Prozesskostenhilfe sei in Höhe der Gebühren zu bewilligen, die entstanden wären, wenn der Anspruch auf dem kostengünstigeren Weg verfolgt worden wäre (OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 756 ; OLG Dresden, FamRZ 1999, 601, 602; OLG Rostock, FamRZ 1999, 595 ), ist dem nicht zu folgen.
  • OLG Koblenz, 17.06.2004 - 9 WF 459/04

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die isolierte Geltendmachung des

    Teilweise wird angenommen, dass eine Versagung von Prozesskostenhilfe nur insoweit in Betracht komme, als die isolierte Geltendmachung tatsächlich zu Mehrkosten führe (OLG Dresden, FamRZ 1999, 601 f; OLG Köln, MDR 2002, 1432 f; Thomas-Putzo-Reichold, ZPO , 25. Aufl., Rnr. 8 a zu § 114 ZPO ; Musielak-Fischer, ZPO , 3. Aufl., Rnr. 36, 37 zu § 114 ZPO ).
  • OLG Brandenburg, 22.10.2001 - 10 WF 13/01

    Versagung der Prozesskostenhilfe in vollem Umfang bei nachträglicher isolierter

    Wählt sie dennoch einen prozessualen Weg, der mit Mehrkosten verbunden ist, dann ist Prozesskostenhilfe in vollem Umfang zu versagen (OLG Jena, FamRZ 2000, 100; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 430) und nicht etwa - teilweise - zu bewilligen mit der Maßgabe, die zusätzlichen Kosten seien von der Prozesskostenhilfebewilligung ausgenommen (OLG Dresden, FamRZ 1999, 601; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 756; OLG Köln, FamRZ 2000, 1021).
  • OLG Hamm, 11.02.2000 - 11 WF 327/99

    Voraussetzungen für den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt im

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